Staatl. gepr. Kinderpfleger/-in
Der Kinderpfleger/die Kinderpflegerin arbeitet als Zweitkraft in Kindertageseinrichtungen, wie z. B. in Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorten oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Das pädagogische Personal in förderfähigen Kindertageseinrichtungen hat die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen, mit dem Ziel, zusammen mit den Eltern den Kindern die hierzu notwendigen Basiskompetenzen zu vermitteln.
Vgl. Art 13 (1) BayKiBiG
Darüber hinaus können sie auch in Privathaushalten, Erholungs- und Ferienheimen oder Kinderkliniken tätig sein.
(entnommen aus dem BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit)
Die Klassen
10. Klasse
Theoretischer und praktischer Berufsfachschulunterricht begleitet durch 6 Wochen Blockpraktikum während des Schuljahres ab November.
11. Klasse
Theoretischer und praktischer Berufsfachschulunterricht begleitet durch 7 Wochen Blockpraktikum ab Schuljahresbeginn.
Weiterbildung
- Erzieherin/Erzieher
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/-pfleger
- Altenpflegerin/Altenpfleger
- Heilerzieherin/Heilerzieher
- Logopädin/Logopäde
- Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
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