Staatl. gepr. Kinderpfleger/-in

Der Kinderpfleger/die Kinderpflegerin arbeitet als Zweitkraft in Kindertageseinrichtungen, wie z. B. in Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorten oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Das pädagogische Personal in förderfähigen Kindertageseinrichtungen hat die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen, mit dem Ziel, zusammen mit den Eltern den Kindern die hierzu notwendigen Basiskompetenzen zu vermitteln.

Vgl. Art 13 (1) BayKiBiG

Darüber hinaus können sie auch in Privathaushalten, Erholungs- und Ferienheimen oder Kinderkliniken tätig sein.


(entnommen aus dem BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit)


Die Klassen

10. Klasse
Theoretischer und praktischer Berufsfachschulunterricht begleitet durch 6 Wochen Blockpraktikum während des Schuljahres ab November.

11. Klasse
Theoretischer und praktischer Berufsfachschulunterricht begleitet durch 7 Wochen Blockpraktikum ab Schuljahresbeginn.


Weiterbildung

Die Berufe bilden ein hervorragendes Sprungbrett für

  • Erzieherin/Erzieher
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/-pfleger
  • Altenpflegerin/Altenpfleger
  • Heilerzieherin/Heilerzieher
  • Logopädin/Logopäde
  • Sozialpädagogin/Sozialpädagoge

NEUANMELDUNGEN

Möchtest Du Dich an der Berufsfachschule für Kinderpflege anmelden? Dann informiere Dich hier über die Aufnahmevoraussetzungen und alle notwendigen Unterlagen >> Neuanmeldung

AKTUELLE TERMINE

14.02.2025
Zwischenzeugnis

18.03.2025
Elternsprechtag

05.04.2025
Tag der offenen Tür

24.+ 26.06.2025
Schriftliche Abschlussprüfungen

29.07.2025
Lorenz-Award (Abschlussfeier)

31.07.2025
Jahreszeugnis (10. Klassen)

STUNDENTAFELN

Unterrichtsfächer und Schulstunden pro Woche